Die bisherige Corona-Verordnung (Sport) wurde zum 3. April 2022 aufgehoben. Insofern gibt es keine Beschränkungen mehr für den Bereich Sport.
Aufgrund der geänderten Corona-Verordnung zum 19.03.2022, werden die bisherigen Schutzmaßnahmen auf Basismaßnahmen reduziert.
Dadurch ist das Betreten des Vereinsheim unter den geltenden 3G-Regeln zu betreten.
Im Innenbereichen müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.
Keine Maskenpflicht während der Sportausübung.
Corona Verordnungen · 23. Februar 2022
Aufgrund der geänderten Corona-Verordnung zum 23.02.2022, befindet sich Baden-Württemberg in der Warnstufe.
Dadurch ist das Betreten des Vereinsheim unter den geltenden 3G-Regeln zu betreten.
Im Innenbereichen müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.
Keine Maskenpflicht während der Sportausübung.
Aufgrund der geänderten Corona-Verordnung zum 28.01.2022, befindet sich Baden-Württemberg in der Alarmstufe II.
Dadurch ist das Betreten des Vereinsheim unter den geltenden 2G-Regeln zu betreten.
Im Innenbereichen müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.
Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen.
Corona Verordnungen · 27. Dezember 2021
Jeder, der keine sportliche Tätigkeit ausübt, muss eine FFP2-Maske tragen. Zutritt ist nur für geimpfte oder genesene Personen mit Schnell- oder PCR-Test gestattet. Ausnahmen sind: - Geboosterte Personen - Impfung nicht länger als 3 Monate her - vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre