Corona Verordnungen · 27. Dezember 2021
Jeder, der keine sportliche Tätigkeit ausübt, muss eine FFP2-Maske tragen. Zutritt ist nur für geimpfte oder genesene Personen mit Schnell- oder PCR-Test gestattet. Ausnahmen sind: - Geboosterte Personen - Impfung nicht länger als 3 Monate her - vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre